Umzug / Adressänderung melden
Wer in die Stadt Zürich zieht oder innerhalb der Stadt umzieht, muss sich innert der gesetzlichen Meldefrist beim Bevölkerungsamt an- bzw. ummelden. Für Schweizer:innen weitgehend online über eUmzugCH; für ausländische Staatsangehörige gelten Zusatzschritte.
Voraussetzungen
- Sie ziehen neu in die Stadt Zürich oder innerhalb der Stadt um.
Häufige Anliegen, die hierher führen
Digitale Reife & Vereinfachung
Online-Reifegrad: Teil-digitalStatus: BeobachtetMedienbrüche
- Persönliches Erscheinen
- Erneute Dateneingabe
Daten liegen bereits vor (Once-Only)
Die Wegzugsgemeinde kennt die meisten Personendaten bereits. Über eUmzugCH werden sie teilweise übernommen — bei vollständiger Registerverknüpfung müssten Mietvertrag und Personendaten nicht erneut erfasst werden.
Wo es hakt
- Ausländische Staatsangehörige müssen oft persönlich am Schalter erscheinen.
- Mietvertrag und Personendaten werden erneut erfasst, obwohl Register existieren.
Verbesserungsideen
- Durchgängiger Online-Weg auch für Niederlassungsbewilligungen (ohne Schaltertermin).
- Automatische Datenübernahme von der Wegzugsgemeinde (Once-Only).
Wirkung & Kennzahlen
- Online-Anteil: online für CH-Bürger:innen, Schalter für viele Ausländer:innen
Nutzergruppen
Zuziehende aus anderen Gemeinden · Personen mit Umzug innerhalb der Stadt · Ausländische Staatsangehörige
Schritte (textuell)
- Umzug steht bevor oder ist erfolgtStartZuziehende / umziehende Person
- Meldefrist beachtenEingabeZuziehende / umziehende Person
Die An-/Ummeldung muss innert der gesetzlichen Meldefrist ab Einzug erfolgen. Verspätung kann gebührenpflichtig sein.
- Wie melden?EntscheidungZuziehende / umziehende Person
- Online melden über eUmzugCHEingabeZuziehende / umziehende Person
Für Schweizer:innen und niedergelassene Personen ohne offene Spezialfälle. Die alte Gemeinde wird automatisch über den Wegzug informiert.
- Persönlich am Schalter meldenEingabeZuziehende / umziehende Person
Erforderlich u. a. für ausländische Staatsangehörige (Ausweispapiere, ggf. Heimatschein/Heimatausweis im Original).
Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Allfällige Gebühren bei der An-/Ummeldung (insb. Bewilligungsnachführung für ausländische Staatsangehörige)(abgerufen 2026-06-10)
«Migrationsamtliche Gebühren (je nach Art der Bewilligung unterschiedlich)»
- Gesetzliche Meldefrist für die An-/Ummeldung nach Einzug(abgerufen 2026-06-10)
«Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zürich anmelden (Meldepflicht).»
Rechtsgrundlagen
Quellen
- Stadt Zürich – An-, Ab- und Ummeldung(abgerufen 2026-06-06)
- eUmzugCH – Umzug online melden(abgerufen 2026-06-06)