Fundsache melden / Verlust suchen (Fundbüro)
Wer in der Stadt Zürich etwas findet, meldet oder übergibt es dem Fundbüro der Stadtpolizei; wer etwas verloren hat, stellt einen Suchauftrag. Gefundene Gegenstände werden erfasst und für eine gesetzliche Frist aufbewahrt.
Häufige Anliegen, die hierher führen
Digitale Reife & Vereinfachung
Online-Reifegrad: DigitalStatus: BeobachtetMedienbrüche
- Persönliches Erscheinen
Daten liegen bereits vor (Once-Only)
Verlust- und Fundmeldungen könnten regional (über Gemeindegrenzen) abgeglichen werden, statt nur lokal — viele Gegenstände wandern über Stadtgrenzen.
Wo es hakt
- Abholung erfordert persönliches Erscheinen am Fundbüro.
Verbesserungsideen
- Regionaler/kantonaler Fund-Verlust-Abgleich statt nur stadtintern.
Wirkung & Kennzahlen
- Online-Anteil der Meldung: Meldung online, Abholung vor Ort
Nutzergruppen
Personen, die etwas verloren haben · Ehrliche Finder:innen
Schritte (textuell)
- Gegenstand gefunden oder verlorenStartFindende oder verlierende Person
- Gefunden oder verloren?EntscheidungFindende oder verlierende Person
- Fundsache melden oder abgebenEingabeFindende oder verlierende Person
Fundsache online melden und/oder beim Fundbüro abgeben. Wertgegenstände möglichst rasch übergeben.
- Fund gemeldet (ggf. Finderlohn-Anspruch)EndeFindende oder verlierende Person
- Verlust melden (Suchauftrag)EingabeFindende oder verlierende Person
Online-Verlustmeldung mit Beschreibung des Gegenstands, Verlustort und -datum.
Verbindliche Werte (Fristen & Gebühren)
Verbindliche Zahlen stehen bewusst nicht im Diagramm — sie gelten nur so, wie sie in der amtlichen Quelle stehen. Jeder Eintrag verlinkt auf die exakte Stelle.
- Gebühr bei der Abholung einer Fundsache im Fundbüro(abgerufen 2026-06-10)
«Bei der Abholung im Fundbüro wird eine Gebühr erhoben.»
Rechtsgrundlagen
Quellen
- Stadt Zürich – Fundbüro der Stadtpolizei(abgerufen 2026-06-06)