Anwohnerparkkarte (blaue Zone)
Ablauf für den Bezug einer Anwohnerparkkarte in der Stadt Zürich. Berechtigt zum Dauerparkieren in der eigenen blauen Zone. Seit 2023 rein digital: das Kontrollschild wird im System hinterlegt, es gibt keine physische Karte mehr.
Schritte (textuell)
- Wohnsitz in blauer Zone + AutoStartFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
- Voraussetzungen selbst prüfenEingabeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
Hauptwohnsitz in der blauen Zone (Meldebestätigung); Halter:in oder Dauernutzer:in des Fahrzeugs; Fahrzeug muss zugelassen sein.
⏱ 10–30 Min - Antrag online stellenEingabeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
Über das Online-Portal der Dienstabteilung Verkehr. Papiereingabe weiterhin möglich, dauert aber länger.
⏱ 15–30 Min Die DAV gleicht die Angaben mit dem Einwohnerregister und dem Fahrzeugregister ab. Bei klaren Fällen vollautomatisiert.
⏱ 1–10 Arbeitstage- Fehlende Unterlagen nachliefernRücksprungFahrzeughalter:in (Anwohner:in)⏱ 1–14 Tage
- ⏱ 1–5 ArbeitstageCHF 300–780
- Rechnung bezahlenEingabeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)⏱ 1–30 Tage
Ab Aktivierung ist das Fahrzeug in der registrierten Zone dauerparkberechtigt. Kontrollen erfolgen durch Kennzeichen-Abgleich mit dem System.
⏱ 1–2 Arbeitstage- Rekurs einreichen?EntscheidungFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
- Rekurs beim StatthalteramtProzessStatthalteramt / Bezirksrat Zürich⏱ 2–9 Monate
Über Kennzeichen-Scanner. Keine separate Handlung der Halter:in nötig — die Parkberechtigung gilt einfach.
- Parkkarte aktiv (1 Jahr)EndeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
- Antrag rechtskräftig abgelehntEndeFahrzeughalter:in (Anwohner:in)
Rechtsgrundlagen
Quellen
- Stadt Zürich – Parkkarten-Angebote(abgerufen 2026-04-24)
- Stadt Zürich – Parkkarten-Online-Portal(abgerufen 2026-04-24)